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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BauView e.U. – Klaus Lindner

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen von BauView e.U., Klaus Lindner (nachfolgend „BauView“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von BauView ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Leistungen

2.1 BauView erbringt Dienstleistungen im Bereich 3D-Visualisierung, Mixed-Reality-Darstellungen, technischer Modellaufbereitung sowie Softwarebereitstellung für MR-Anwendungen.

2.2 Die Leistung umfasst insbesondere:
• Aufbereitung von CAD-/STEP-Dateien zu MR-fähigen Modellen (Prefabs),
• Einrichtung und Installation der BauView-Software auf einer Meta Quest 3.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, dem gewählten Leistungspaket oder einer schriftlichen Vereinbarung.

2.4 BauView bietet folgende Leistungspakete an:
• Einsteiger – Kennenlernen (Leihe)
• Business – Jährlich
• Pro – Jährlich

2.5 Umfang, Nutzungsdauer, Support, Bauteilanzahl sowie Art der Hardwarebereitstellung ergeben sich aus dem jeweiligen Paket.

3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Angebote von BauView sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

3.3 BauView ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Daten (z. B. CAD-, STEP- oder 3D-Dateien) vollständig und korrekt zur Verfügung.

4.2 BauView übernimmt keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Maßhaltigkeit oder technische Umsetzbarkeit der bereitgestellten Daten.

4.3 Verzögerungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten gehen nicht zu Lasten von BauView.

5. Liefer- und Leistungsfristen

5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

5.2 Die Modellaufbereitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Stunden bis Tage, abhängig von Umfang und Datenqualität.

5.3 Verzögerungen begründen keine Schadenersatz- oder Rücktrittsansprüche.

6. Preise

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

6.2 Die Pakete Business und Pro werden jährlich pro MR-Brille verrechnet.

6.3 Zusätzlich beauftragte Bauteile werden gesondert pro Bauteil verrechnet.

6.4 Das Einsteiger-Paket wird wochenweise abgerechnet.
Pro angefangener Woche werden 50 € verrechnet.
Es besteht keine Mindestlaufzeit.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

7.3 Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist unzulässig.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den MR-Modellen für eigene betriebliche Zwecke.

8.2 Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

8.3 Die Software bleibt geistiges Eigentum von BauView.

8.4 Beim Einsteiger-Paket ist die Nutzung auf die jeweils bezahlten Wochen beschränkt.
Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung besteht nicht.

9. Gewährleistung

9.1 BauView erbringt Leistungen nach dem Stand der Technik.

9.2 Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu melden.

9.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Ersatz nach Wahl von BauView.

9.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1 BauView haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BauView verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Nutzungsausfälle, Datenverluste, reine Vermögensschäden sowie sonstige indirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Die Haftung von BauView ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

10.4 BauView haftet nicht für Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Abnutzung, Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung oder sonstige Beeinträchtigungen der bereitgestellten oder installierten MR-Hardware (insbesondere Meta Quest 3), sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BauView verursacht wurden.
Die Nutzung der Hardware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

10.5 Im Rahmen des Einsteiger-Pakets bereitgestellte MR-Hardware bleibt im uneingeschränkten Eigentum von BauView.
Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl und hat im Schadensfall die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert zu tragen.

10.6 Ein Anspruch auf kostenlosen Ersatz, Reparatur oder Wiederbeschaffung der MR-Hardware besteht nicht, sofern BauView den Schaden oder Verlust nicht zu vertreten hat.

10.7 BauView übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Einschränkungen, Darstellungsabweichungen oder den Wegfall von Funktionen der bereitgestellten Software oder MR-Anwendung, die auf Updates, Änderungen oder die Einstellung von Drittsoftware oder Plattformen (insbesondere Meta Platforms Inc. oder Unity Technologies) zurückzuführen sind.

10.8 BauView schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Wartung oder Weiterentwicklung der MR-Software, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10.9 Die MR-Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Sie ersetzen keine technische Planung, statische Berechnung, Ausführungs- oder Genehmigungsplanung.
BauView übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Basis der dargestellten Inhalte getroffen werden.

10.10 BauView empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich, die eingesetzte MR-Hardware im Rahmen einer bestehenden Betriebs-, Elektronik- oder Sachversicherung abzusichern.
Diese Empfehlung begründet keine Verpflichtung und keine Haftung von BauView.

10.11 Die Bereitstellung der MR-Hardware stellt kein Miet-, Leih- oder Verwahrungsverhältnis im rechtlichen Sinn dar, sondern erfolgt ausschließlich als Nebenleistung zur MR-Software- und Visualisierungsdienstleistung.

11. Datenschutz

11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.

11.2 Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Business und Pro haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

12.2 Die Verlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

12.3 Das Einsteiger-Paket kann jederzeit wöchentlich beendet werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist Amstetten, Österreich.

13.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Niederösterreich.

13.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.

14.2 Änderungen bedürfen der Schriftform.

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